Statuten des Vereins

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

§ 2: Zweck

Der Zweck dieses Vereins, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, ist die Unterstützung, Beratung und Interessenswahrnehmung von in Österreich lebenden Personen polnischer Herkunft, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, in allen Belangen des täglichen Lebens. Insbesondere Beratung in Angelegenheiten, die mit dem Status von Zugewanderten zusammenhängen und die Teilnahme am gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Leben ermöglichen.


§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

3 Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch

    a.  Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
    b.  Erlöse aus Veranstaltungen
    c.  Spenden, Schenkungen, Sammlungen und letztwilligen Zuwendungen
    d.  Private und öffentliche Subventionen
    f.  Sonstige Zuwendungen und Erträge


§ 4: Arten der Mitgliedschaft

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 8: Vereinsorgane

Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15).


§ 9: Generalversammlung

§ 10: Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

§ 11: Vorstand

§ 12: Aufgaben des Vorstands

§ 13: Rechnungsprüfer

§ 14: Der Geschäftsführer

§ 15: Schiedsgericht

§ 16 Beiräte

Der Verein kann zur Unterstützung der bestmöglichen Erreichung der Vereinzwecke Beiräte beiziehen, die den Verein beraten. Diesen kommt keine Organfunktion zu, sie üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus.


§ 17: Freiwillige Auflösung des Vereins


Copyright © 2006 IBZ Polonia